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THW im Einsatz - Meldung vom 17.09.2009 |
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Mitmachen beim Technischen Hilfswerk
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Das Technische Hilfswerk hat in und außerhalb Deutschlands zahlreiche Aufgaben. Hierzu benötigen wir gut ausgebildete Mannschaft, die diese Aufnahmen wahrnehmen kann. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Du im Team arbeiten kannst und einmal im Monat einen gesamten Sonntag Zeit hast.
Zu den weiteren wichtigen Voraussetzungen gehören:
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Die Vollendung des 17. Lebensjahres, aber unter 60 Jahre
- Eine ärztliche Tauglichkeitsprüfung ablegen
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Ein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
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Für den Dienst beim THW zur Verfügung stehen
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In keiner anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden sein
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Den demokratischen Rechtsstaat bekennen
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Zu keiner Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt sein – es sei denn zur Bewährung
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Nicht vom §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Für Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 bis 17 Jahren gibt es die Jugendgruppe, die sich ebenfalls mehrfach im Jahr trifft und spielerisch Wissen vermittelt. Mit einem interessanten Freizeitprogramm sollen die jungen Menschen an das Technische Hilfswerk herangeführt werden.
Wir würden uns freuen, wenn Du Dich beim Ortsverband Würzburg meldest. Bei einem zwanglosen, persönlichen Vorgespräch werden wir zusammen erörtern, ob eine Zusammenarbeit klappen könnte. Das Büro ist zu den angegebenen Dienstzeiten besetzt, auch via eMail kannst Du Dich bei uns vorstellen. Gerne darfst Du auch ohne Anmeldung bei uns in der Schweinfurter Straße vorbeischauen.
Die häufigsten Anfragen beziehen sich auf die Ableistung des Ersatzdienstes beim Technischen Hilfswerk. Der Ortsverband Würzburg versteht sich nicht als Notlösung, sondern stellt eine Katastrophenschutzeinrichtung dar. Daher bitten wir Dich: Trete bitte rechtzeitig an das THW Würzburg heran und nicht etwa erst, wenn Du einen Einberufungsbescheid vorliegen hast.
Weitere wissenswerte Informationen:
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Nach Unterzeichnung einer Verpflichtung kannst Du sechs Monate jederzeit kündigen – dieses Recht hat auch das Technische Hilfswerk. Die Probezeit kann unter bestimmten Umständen verlängert oder verkürzt werden.
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Jeder Neuling muss eine halbjährige Ausbildung absolvieren, die mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen wird. Beim Nicht-Bestehen darf die Prüfung einmal wiederholt werden, ansonsten folgt der Ausschluss vom Technischen Hilfswerk.
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Während Deiner sechsjährigen Zeit kann die Verpflichtung gekündigt werden.
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Dein Arbeitgeber muss Deine Mitwirkung beim Technischen Hilfswerk unterstützen, es dürfen Dir keine Nachteile entstehen.
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Das Technische Hilfswerk bildet seine Helfer aus, hierzu werden sehr viele unterschiedliche Lehrgänge angeboten.
Pflichten der THW-Helfer:
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Pünktlicher, regelmäßiger Antritt zum Dienst
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Beachtung der Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
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Weisungen von Vorgesetzten nachkommen
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Die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
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Das öffentliche Ansehen des THWs nicht zu schädigen
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Unverzügliche Mitteilung über dauerhafte Krankheiten
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Veränderung der persönlichen Verhältnisse (Anschriftenänderung etc.)
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