Bereits seit dem Jahr 2007 wird das gesamte Streckennetz der Bundesautobahnen (BAB) in Unterfranken durch den Katastrophenschutz-Sonderplan erfasst. Somit ist die Sicherheit auch an weniger gefährdeten Autobahnabschnitten gewährleistet.
Die "Koordinierungsgruppe Autobahn - Unterfranken" ist zuständig für die Koordination aller Maßnahmen, die sich aus dem Katastrophenschutz-Sonderplan „Autobahn“ ergeben. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der frühzeitigen Kontaktaufnahme und Absprache zwischen der Regierung von Unterfranken und dem Polizeipräsidium Unterfranken sowie der Dienststelle Würzburg der Autobahndirektion Nordbayern zu. Eine besonders große Rolle spielen die präventiven Maßnahmen, vor allem die Verkehrsdurchsagen, die amtlichen Gefahrenmeldungen und die Warnhinweise per Rundfunk. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte diese besonders beachten. Es können Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Überholverbote angeordnet werden, die es unbedingt zu befolgen gilt. Auch Fahrstreifensperrungen und Sonderregelungen dienen der Verkehrssicherheit. Für den Ereignisfall sind Notzufahrten zu den Autobahnen vorgeplant, über welche die Verkehrsteilnehmer bei Bedarf durch die Hilfsorganisationen mit warmen Getränken und Decken versorgt werden können. U. a. sind auch Sperrungen von einem Fahrstreifen durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen vorgesehen, welche besonders wichtig für die Rettungsmaßnahmen sind. Selbst Notunterkünfte stehen bei den Kreisverwaltungsbehörden zur Verfügung.
Um einen reibungslosen Einsatzablauf sicherzustellen, arbeiten alle Beteiligten, wie Autobahndirektion Nordbayern, Polizei, Feuerwehr, THW, Hilfsorganisationen (BRK, MHD, JUH und ASB), die Bergungs- und Abschleppunternehmen und bei Bedarf auch die Bundeswehr eng mit den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und der Regierung zusammen. Flächendeckend stehen für besonders kritische Verkehrlagen im Winter besonders Technisches Hilfswerk und Feuerwehren auf Anforderung bereit, um schon frühzeitig liegengebliebene LKW anzuschleppen und so für den Winterdienst und alle Verkehrsteilnehmer möglichst bald wieder freie Fahrbahnen zu schaffen.
An dieser Stelle noch ein Appell: Verkehrsunfälle können weitgehend vermieden werden, wenn alle Kraftfahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sind und die Fahrzeugführer eine den Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasste Geschwindigkeit einhalten. Es ist also notwendig, spätestens ab jetzt eine angemessene Bereifung aufzuziehen. Die Ausrüstung mit Winterreifen wird allen Verkehrsteilnehmern schon in deren eigenem Interesse dringend empfohlen! Wer ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen führt, riskiert ein Bußgeld zwischen 40 und 120 €. Besonders Unternehmer und Spediteure sollten ihren Fuhrpark auch rechtzeitig mit Schneeketten ausstatten. Wenn möglich, sollten Verkehrsteilnehmer bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen Autofahrten vermeiden; falls dies nicht möglich ist, sollte sich jeder auf die schlechten Witterungsverhältnisse vorbereiten und ausreichenden Treibstoff, warme Kleidung, Notverpflegung und eventuell Decken im Auto bereithalten.
Der Schwerlastverkehr wird dringend gebeten, bei extremen winterlichen Witterungsbedingungen die linke Fahrspur unbedingt für Räum- und Streufahrzeuge frei zu halten.