Stellvertretender Ortsbeauftragter (stv. OB)

Der stv. OB ist Leiter des OV-Stabes und Abwesenheitsvertreter des OB. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV. Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen. Er regelt den täglichen Dienstbetrieb und bereitet alle wesentlichen Maßnahmen, die den OV betreffen entscheidungsreif für den OB auf. Er ist für die Belange des Datenschutzes verantwortlich.